Der Bundesverband der Deutschen Incoming Unternehmen e.V. (BVDIU) begrüßt die erneute Verlängerung der Nichtbeanstandung des Bundesfinanzministerium (BMF) bzgl. einer Drittland-Besteuerung für NON-EU Reiseanbieter
Der BVDIU begrüßt die Aussetzung des BMF für eine Drittlandbesteuerung für NON-EU Reiseanbieter auch für das Jahr 2023. Ursprünglich sollten ab dem 01.01.2023 alle Reiseleistungen (Touristik & MICE) für Unternehmen mit Sitz im Drittland besteuert werden.
Mit der erneuten Aussetzung dieser Regelung kann die gesamte Incoming-Branche Deutschlands zuversichtlicher ins nächste Jahr sehen. Diese Doppelbesteuerung hätte die Destination samt aller Leistungsträger immens beschädigt, wir haben zusammen mit dem Aktionsbündnis Tourismusvielfalt in den vergangen Monaten beständig darauf aufmerksam gemacht.
Nun gilt es das kommende Jahr zu nutzen, um den Komplex der Margensteuer wettbewerbsneutral und EU-weit harmonisiert zu regeln. Hierzu wird der BVDIU sich weiter einbringen, um insbesondere auf eine tragbare Lösung für das B2B-Incoming in den Bereichen Leisure & MICE hinzuweisen.