Do
04
Feb
2021
Mi
11
Nov
2020
- Cornelius Obier, CEO, "Project M" & Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Do
22
Okt
2020
BVDIU Jahrestagung am 19. November 2020
Wir hatten uns auf ein live Wiedersehen in Mannheim gefreut.
Stattdessen werden wir eine online Jahrestagung mit spannenden Inhalten und Gesprächen vorbereiten:
Virtuelle BVDIU-Jahrestagung 2020 inkl. Mitgliederversammlung
Donnerstag 19. November 2020, 13:30 – 17:30 Uhr
Agenda und Details folgen per E-Mail.
Do
04
Jun
2020
Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Tourismuswirtschaft - 15 touristische Verbände
Direkte Finanzhilfen und Mehrwertsteuersenkung sind kleiner Schritt, um Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern * Zu vielen touristischen Unternehmen droht allerdings weiterhin der Kollaps
Berlin, 4. Juni 2020 – Die Tourismuswirtschaft bewertet das „Konjunkturpaket“ im Zuge der Coronakrise skeptisch: Es enthält einige kleinere positive Elemente, ist aber nicht der angekündigte große Wurf. Dass die lange geforderten direkten finanziellen Beihilfen für besonders betroffene Branchen und damit auch die Tourismuswirtschaft Einzug in das von der Bundesregierung geschnürte Konjunkturpaket gefunden haben, ist begrüßenswert. Gleiches gilt für die temporäre Mehrwertsteuersenkung bis Ende des Jahres. Ob die Maßnahmen jedoch die gewünschte Wirkung entfalten, ist zweifelhaft. Viele Fragen müssen noch geklärt werden, und was weiterhin völlig fehlt, ist eine Lösung für die Kundengeldrückzahlungen der in der Coronakrise stornierten Veranstalterreisen. Insgesamt verkennt die Politik weiterhin die dramatischen Auswirkungen der Pandemie auf den gesamten Tourismus. Die Große Koalition muss deutlich nachbessern.
Im Einzelnen bewertet die Tourismuswirtschaft die beschlossenen und fehlenden Maßnahmen wie folgt:
Tourismus in Deutschland stand über Wochen aufgrund der politischen Vorgaben still und tut es in vielen Segmenten immer noch. Selbst in den Branchenteilen, die unter Auflagen nun wieder starten
durften, sind die Umsatzausfälle aufgrund der Auflagen weiterhin immens. Die beschlossenen, nicht rückzahlbaren Überbrückungshilfen sind deshalb überfällig, um viele Unternehmen unserer Branche
vor der fast sicheren Insolvenz und damit auch Arbeitsplätze zu retten. Die geplanten Summen pro Betrieb reichen allerdings nicht aus. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer
besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier bleibt eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig. Spannend bleibt auch die Frage, wer genau alles auf die Gelder zugreifen darf.
Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Maßnahmen sehr schnell und unbürokratisch greifen und zur Auszahlung kommen, um Insolvenzen in diesem Stadium abzuwenden.
Der ergänzend auf den Weg gebrachte reduzierte Mehrwertsteuersatz kann im zweiten Halbjahr wichtige Impulse auf Unternehmens- und Kundenseite setzen. Im Tourismus wird er allerdings nur Wirkung
entfalten, wenn die Unternehmen der Tourismuswirtschaft auch wieder Angebote und damit Umsätze im nennenswerten Umfang machen dürfen. Erste wichtige Schritte des Wiederanfahrens sind getan,
zuletzt auch mit der gestrigen Ankündigung, die generelle Reisewarnung für Europa in differenzierte Reisehinweise umzuwandeln. Weitere müssen folgen. Auch die geltenden Auflagen für touristische
Dienstleistungen und Veranstaltungen gilt es, immer wieder zu überprüfen und da, wo es der Gesundheitsschutz zulässt, zu reduzieren.
Immense Sorgen bereitet der Tourismuswirtschaft, dass das Konjunkturpaket keine Lösung für die im Zuge der Coronakrise stornierten Reisen beinhaltet. Hiersieht die Politik tatenlos zu, wie von
der Coronakrise massiv betroffene Unternehmen sehenden Auges gegen die Wand fahren. Sie brauchen dringend einen ergänzenden kreditbasierten Rückzahlungsfonds für die geleisteten Kundengelder.
Sonst droht der Kollaps vieler touristischer Unternehmen und mit ihm aller vorgelagerten Dienstleistungen. Denn Tourismus mit seinen komplexen Prozessen funktioniert nur als Einheit. Aus dem
Fonds sollten Unternehmen vorübergehend Geld entnehmen können, um ihren Kunden bereits gezahlte Gelder für pandemiebedingt stornierte Reisen rück zu erstatten. Es geht dabei um Reisen, die
aufgrund der Reisewarnung abgesagt und rückabgewickelt werden mussten. Nur wenn den Unternehmen diese notwendige Liquidität garantiert wird, kann ihr Überleben nachhaltig gesichert werden. Und
deshalb werden wir nicht nachlassen, einen solchen Kreditfonds einzufordern.
Michael Rabe Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
Jochen Szech asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen - Bundesverband e.V.
Christian Günther Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD)
Sebastian Worel Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e. V. (BVDIU)
Christiane Leonard Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)
Ingrid Hartges DEHOGA Bundesverband e.V.
Michelle Schwefel Deutscher Ferienhausverband e. V
Dirk Inger Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
Norbert Kunz Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)
Timo Feuerbach EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
Petra Thomas forum anders reisen e.V.
Georg Ziegler HSMA Deutschland e.V.
Benedikt Esser RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.
Holger Seidel Reisenetz - Deutscher Fachverband für Jugendreisen e.V.
Michael Buller Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
Mi
03
Jun
2020
„Alle reden über Urlaub im Ausland – was aber ist mit Touristen, die nach Deutschland reisen wollen?“
Wird dringend gebraucht: Konzept für den Neustart des Incoming-Tourismus. Einreise, Aufenthalt, Hygiene, Personenzahl – was gilt wo in Deutschland für ausländische Gäste? Incoming-Reisebüros
verzeichnen steigende Anfragen. BVDIU-Geschäftsführer Sebastian Worel über schnelle Lösungen.
Berlin, den 3. Juni 2020
„Chaos“, bringt es Sebastian Worel auf den Punkt, „Europa und die Welt öffnen schrittweise ihre Grenzen, die Ferienzeit steht vor der Tür, die Hoffnung der Deutschen auf Urlaub im Süden wächst – aber wir haben keine Ahnung, wie wir mit Touristen umgehen sollen, die nach Deutschland reisen wollen.“ Für den Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Incoming-Unternehmen ist es höchste Zeit: Airlines fliegen wieder, Incomer registrieren „zunehmend Anfragen von Individualreisenden und auch ersten Gruppen“, aber: „Wir haben keine Antworten“.
Noch bis zum 14. Juni gilt die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung, bis zum 15. Juni will Deutschland seine Reisewarnung für die 26 Partnerländer der EU, für Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein aufheben. Italien öffnet heute seine Grenzen.
Der BVDIU drängt, stellvertretend für rund 400 Unternehmen, auf belastbare Aussagen zu den Einreisebedingungen nach Deutschland und Reisebedingungen im Land: „Nur eine zuverlässige Kommunikation mit den Partnern in den ausländischen Märkten kann einen erfolgreichen Neustart ermöglichen: Wenn wir in Deutschland gute Lösungen vorgeben, ist das auch im Auslandsmarketing eine wichtige Botschaft, die bei der Entscheidung ausländischer Gäste für das Reiseland Deutschland ausschlaggebend sein kann.“
„Jede Grundlage fehlt“ – konkrete Herausforderungen
„Die Lage ist sehr unübersichtlich. Wir gehen davon aus, dass es ab Mitte Juni sukzessive losgeht, es gibt aber keine klaren Aussagen dazu, wie ausländische Gäste Urlaub in Deutschland machen
können oder dürfen; besonders unklar ist die Situation für Gäste aus dem NON-EU Ausland.
Konkretes Beispiel: Ausländische Touristen reisen im Verlauf ihres Aufenthaltes in Deutschland meistens durch verschiedene Bundesländer. Jetzt hat jedes Bundesland eine eigene Handhabung – was
ist maßgebend? Uns fehlt jede Grundlage, um Programme zu organisieren, Reisen zu planen. Welche Einreisen sind aufgrund welcher Gründe und in welcher Form möglich? Und zwar sowohl
aus EU-, Schengen- und Drittländern. Ist das Kriterium „Wohnsitz“ oder „Bürger“
ausschlaggebend? Wie z.B. verfährt man mit EU-Bürgern, die in einem Drittland ihren Wohnsitz
haben? Welche Dokumente werden zu welchem Zeitpunkt gefordert?“
Einreise, Hygiene, Personenzahl – schnelle und wirkungsvolle Lösungen sind deutschlandweit machbar, z.B. braucht es klare Regelungen für:
- Einreisevoraussetzungen: Wer muss aus welchen Ländern kommend an den Grenzen
welche Nachweise führen? Welche Melde- und Registrierungsnotwendigkeiten soll es
geben?
- Hygienebestimmungen: Einheitliche Beschreibung der Auflagen, v.a. Informationen, die
den Reisenden zur Verfügung gestellt werden mit Verhaltenshinweisen auch für den
Notfall: Was ist zu tun, wenn man als Tourist Symptome für COVID-19 bemerkt (in den
gängigen Sprachen!)
- Gruppenreisen: Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Gruppenreisen in
Deutschland: Soll es Vorgaben bzgl. Obergrenzen für Gruppen geben, bzw. für Menschen,
die gemeinsam reisen? Wie sollen Gruppenbuchungen in Restaurants gehandhabt und
dokumentiert werden?
- Personenzahl: Definition der maximalen Personenzahl in Vans, Bussen, bei öffentlichen und
privaten Führungen, in Restaurants, bei Stadtführungen;
- Bahnreisen und grenzüberschreitender Verkehr: Was ist hier speziell zu beachten?“
Klare Kommunikation – Incomer müssen Partner weltweit informieren können
„Einreisebedingungen sind zentral wichtig, also z.B. Regularien für Gesundheitsnachweise,
Aufenthaltsangaben, Bedingungen für Einreisen aus Drittländern – all das müssen die Incomer
jetzt an ihre Partner weltweit kommunizieren. Zweitrangig ist, wann genau die Einreisen wieder
möglich sein werden, viel wichtiger dagegen, baldmöglichst zu verstehen, unter welchen
Voraussetzungen dies geschehen kann.
Incomer und DMC können hier sogar eine besondere Funktion erfüllen, da sie stets über den
genauen Aufenthalt ihrer Gäste informiert sind, die jeweilige Sprache sprechen und im Notfall
jederzeit assistieren können (Kontakte zu Gesundheitsbehörden, Ärzten etc. herstellen,
nachvollziehen mit wem sie Umgang hatten, im direkten Austausch auch mit den
Reiseveranstaltern sind, über die sie gebucht haben). Sie haben grundsätzlich eine 24/7 Hotline
für ihre Gäste und sind sowohl für diese, als auch für Hotels, Transportunternehmen und
Behörden jederzeit erreichbar.“