Incoming-Unternehmen kaufen touristische Dienstleistungen von Anbietern im Inland ein und verkaufen diese als Großhändler in Form von Paket- oder Einzelleistungen an gewerbliche Reiseveranstalter im In- und Ausland. Incoming-Unternehmen stellen damit einen wesentlichen Teilbereich der deutschen Touristik-Branche dar.
Der Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V. ist der Berufsverband aller im Bereich der Incoming-Unternehmen tätigen natürlichen und juristischen Personen. Ziel des Verbandes ist die Vertretung in allgemeinen, aus der jeweiligen beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsenen ideellen und wirtschaftlichen Interessen aller Angehörigen des Wirtschaftszweiges der Incoming-Unternehmen.
Der Bundesverband kann allgemeine politische Ziele verfolgen, die der Unterstützung der Mitglieder in Beruf und Betrieb dienen. Er hat sich jedoch jeder politischen Betätigung zu enthalten und keine Zuwendungen an politische Parteien zu leisten.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten; die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung;
b) der Vorstand; und
c) die Geschäftsführung.
Der Präsident, bei dessen Verhinderung der Vizepräsident, ist ermächtigt, nach Anhörung des Vorstands unwesentliche formelle Änderungen der Satzung vorzunehmen, die im Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden als erforderlich erachtet werden.
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 10. März 2010 errichtet.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß § 71 Abs. 1 BGB wird versichert.
Berlin, den 19. Mai 2022